Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) bilden einen integrierten Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen ‚AQUILA CONCEPTS‘ und dem Antragssteller, im folgenden ‚Kunde‘ genannt. Individualabreden und abweichende Bedingungen (z.B. Sonderkonditionen, Zusatzdienstleistungen, Ergänzungen, Änderungen etc.) bedürfen in allen Fällen der Schriftform und gehen den AGB vor. AQUILA CONCEPTS behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen, zu revidieren oder abzuändern. Die aktuelle Fassung, welche Gültigkeit besitzt, ist im Internet auf www.AQUILA-CONCEPTS/agb abrufbar. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

2. Zulassungskriterien

Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt grundsätzlich 18 Jahre, ausgenommen spezielle Trainingsangebote für Kinder und Jugendliche. Minderjährige können nach Absprache mit AQUILA CONCEPTS und der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter in Ausnahmefällen aufgenommen werden. Wer nicht handlungsfähig ist oder wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist oder von einem gegen ihn hängigen Strafverfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben weiss, kann nicht Mitglied werden und wird nicht zu einem Kurs zugelassen. Auf Verlangen von AQUILA CONCEPTS ist ein aktueller Strafregisterauszug vorzuweisen. Wer bezüglich den Zulassungskriterien falsche Angaben macht oder relevante Tatsachen verschweigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Im Weiteren behält sich AQUILA CONCEPTS ausdrücklich vor, für verschiedene Kurse unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und insbesondere einen Antrag auf Mitgliedschaft sowie eine Kursanmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Vertrag

a) Mitgliedschaft

Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt durch Genehmigung des Antrags auf Mitgliedschaft zustande und wird für die gewünschte Vertragsdauer abgeschlossen. Der Mitgliedervertrag verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, sofern dieser nicht 30 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wurde. Eine vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Begeht das Mitglied eine strafbare Handlung, insbesondere Delikte gegen Leib & Leben, behält sich AQUILA CONCEPTS das Recht vor, das Mitglied vom Training auszuschliessen und den Vertrag sofort und ohne Recht auf Rückzahlung aufzulösen.

b) Kurse

Der Vertrag über einen zeitlich beschränkten Kurs kommt nach fristgerechter Anmeldung und durch Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch AQUILA CONCEPTS zustande. Jede Kursanmeldung ist verbindlich, persönlich und nicht übertragbar.

4. Preise

Eine aktuelle Preisliste wird von AQUILA CONCEPTS zusammen mit dem Antragsformular zur Verfügung gestellt. AQUILA CONCEPTS gewährt Vergünstigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose und nach Einzelabsprache bei sonstigen Härtefällen. Die Vergünstigung gilt jeweils für die ursprüngliche Laufzeit der Mitgliedschaft. Bei einer Verlängerung des Vertrages muss die Vergünstigung erneut beantragt werden. AQUILA CONCEPTS behält sich Preisänderungen vor.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind jeweils zahlbar rein netto innert 10 Tagen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- verrechnet. AQUILA CONCEPTS behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Nichterscheinen / Trainingsunterbruch / Rücktritt / Kursabsage

a) Mitgliedschaft Nimmt ein Mitglied an durchgeführten Trainingseinheiten z.B. in Folge beruflicher oder ferienbedingter Abwesenheit nicht teil, besteht in keinem Fall ein Recht auf Reduktion des Mitgliederbeitrags oder auf Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen. Meldet ein Mitglied einen Trainingsunterbruch von mindestens zwei Monaten (z.B. in Folge Auslandaufenthalts) spätestens 10 Tage vor Beginn des Unterbruchs oder ist er für mindestens einen Monat wegen Krankheit oder Unfall verhindert, verlängert sich die Laufzeit des Abonnements um die Dauer des Unterbruchs. Krankheits- und unfallbedingte Absenzen sind mittels ärztlichem Zeugnis nachzuweisen.

b) Kurse Widerruft der Kursteilnehmer seine Kursanmeldung und tritt dadurch vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Kurs, ist die Kursgebühr wie folgt geschuldet:

  • 50% der Kursgebühr bei Absage 20 Tage vor Kursbeginn
  • 75% der Kursgebühr bei Absage 19 bis 2 Tage vor Kursbeginn
  • 100% der Kursgebühr bei Absage

Ist ein Kursteilnehmer wegen eines Todesfalls innerhalb seiner Familie oder wegen Krankheit oder eines Unfalls kurzfristig an der Kursteilnahme verhindert, was er zu belegen hat, wird ihm die Kursgebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben. Andere Hinderungsgründe begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird ein ausgeschriebener Kurs weder bestätigt noch durchgeführt. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dem Kursteilnehmer zurückerstattet. Dasselbe gilt, wenn ein geplanter Kurs aus nicht von AQUILA CONCEPTS zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

7. Hausordnung / Trainingszeiten / Inhalte

Der Kunde hat sich an die geltende Hausordnung sowie an die Weisungen der Kursleiter zu halten. Hält sich der Kunde wiederholt nicht an die Hausordnung oder die Weisungen der Kursleiter, kann AQUILA CONCEPTS den fehlbaren Kunden einmalig oder dauerhaft von der weiteren Teilnahme ausschliessen. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedschaftsbeiträge oder Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht. Inhalt und Dauer der Trainings und der Kurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch AQUILA CONCEPTS bestimmt. Die Trainings- und Kurszeiten werden per Email bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden im Regelfall keine Trainings oder Kurse statt. Während den Schulferien kann AQUILA CONCEPTS die Trainingseinheiten reduzieren oder ganz einstellen. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrags.

8. Gesundheitszustand

Der Kunde bestätigt, dass er keine Kenntnisse von medizinischen Problemen hat, die einer Teilnahme bei den von AQUILA CONCEPTS angebotenen Veranstaltungen entgegenstehen. Er verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit im Zweifelsfall selbstständig abzuklären und ggf. eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Jegliche Beeinträchtigung, sowohl physischer als auch psychischer Art, muss dem Trainingsleiter vor Trainingsbeginn mitgeteilt werden.

9. Versicherung & Haftungsausschluss

Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten von AQUILA CONCEPTS erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Kunde ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung, selbst verantwortlich. Für Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt AQUILA CONCEPTS keine Haftung, auch nicht für von AQUILA CONCEPTS beauftragte (Hilfs-)Personen und externe Kursleiter. Dem Kunden ist bewusst, dass im Rahmen des Trainings kampfsportartige Aktivitäten durchgeführt werden, bei denen auch Waffen oder waffenähnliche Gegenstände zum Einsatz kommen können, die ein Risiko für Leib und Leben darstellen. Durch seine Teilnahme an diesen Aktivitäten übernimmt der Kunde bewusst die volle Verantwortung für sämtliche gesundheitlichen Risiken und trägt alle daraus resultierenden Konsequenzen. Weder der jeweilige Trainingsleiter bzw. die Teammitglieder, noch andere Teilnehmer, haften in irgendeiner Weise für Schäden an Leib und Leben des Kunden, die sich aus Aktivitäten im Rahmen des Trainings ergeben. Dies gilt für kurzfristig auftretende Schäden ebenso wie für Langzeit- und Folgeschäden. Weder für den Kunden noch für seine Rechtsnachfolger ergeben sich irgendwelche Ansprüche aus Unfällen, Verletzungen, Invalidität oder Tod. Sowohl der jeweilige Trainingsleiter als auch die anderen Teilnehmer haften weder vertraglich noch ausservertraglich für irgendwelche Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden, die vom Kunden verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training entstehen. AQUILA CONCEPTS haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Dabei haftet AQUILA CONCEPTS nur für den unmittelbaren Schaden, der durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde, hingegen nicht für mittelbare Schäden, namentlich einschliesslich entgangener Umsatz oder Gewinn. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen allfälligen Schaden zu beheben bzw. gering zu halten. Bei Übertragung von Aufgaben oder Teilen davon an Dritte haftet AQUILA CONCEPTS nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion der beigezogenen Unternehmen bzw. Personen. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden oder Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht entstanden sind. Dies gilt insbesondere für entstandene Mehrkosten durch Wartezeiten und vergebliche Aufwendungen wie z.B. Fahrten zum Ort der Durchführung eines Kurses, wenn der Kunde die ungenügende Information über Absagen, Terminverschiebungen o.ä. zu vertreten hat.

10. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch AQUILA CONCEPTS insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. AQUILA CONCEPTS wird alle personenbezogenen Daten vertraulich behandeln und keinem Dritten, weder kostenpflichtig noch unentgeltlich, zur Verfügung stellen. Vorbehalten bleibt die Offenlegung von Daten gemäss gerichtlicher oder behördlicher Verfügung. Der Kunde gewährt AQUILA CONCEPTS das Recht Fotos und Videoaufnahmen von ihm für Weiterbildungszwecke sowie Marketingmassnahmen ohne Entgelt zu verwenden.

11. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Thun. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz.